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17. Oktober 2013

Masterplan zur Stärkung des Forschungs- und Pharmastandortes Schweiz

Die Forderungen der Life Sciences Kommission der Handelskammer beider Basel bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung des vom Bundesrat zu erarbeitenden Masterplans.

 

1. Festlegung der Medikamentenpreise

In der Schweiz sind die Medikamentenpreise rechtlich an die Preise im Ausland gekoppelt und geraten bei Währungsschwankungen – ib. des Eurokurses – unter Druck. Weil die Medikamentenpreise in praktisch allen europäischen Ländern staatlich reguliert sind, können die Unternehmen bei steigendem Frankenkurs nicht mit Preiserhöhungen im Ausland reagieren. Im Gegenteil. Die hohe Verschuldung der öffentlichen Haushalte führen zurzeit zu einschneidenden Kostendämpfungsmassnahmen, was sich zusätzlich negativ auf die Medikamentenpreise auswirkt. Zudem beeinflussen die regulierten Preise in der Schweiz umgekehrt die Preise von Arzneimitteln in vielen anderen Staaten. Werden in der Schweiz die Preise zu stark gesenkt, sinken durch das Referenzpreissystem also die Preise im Ausland. Was aus Sicht der Gesundheitskosten erfreulich scheint, wird zu einer volkswirtschaftlichen Abwärtsspirale, denn die Vorteile auf Konsumentenseite werden durch Verluste auf der Produzentenseite überkompensiert. Besonders unverhältnismässig ist die Tatsache, dass die automatische Preisanpassung dazu führt, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz allein wegen des starken Frankens gesenkt werden sollen, ohne dass am Preisniveau im Ausland etwas geändert hätte. Die automatischen Preisanpassungen erfolgen notabene nur nach unten.

 
Forderung:
  • Akzeptable Lösung für den Preisvergleich: Der Bund ist aufgefordert zusammen mit den Versicherern und der Pharmaindustrie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei gilt es ib. darauf zu achten,
  1. dass sich die Medikamentenpreise in der Schweiz am therapeutischen Nutzen und nicht nur an krisenanfälligen Wechselkursen orientieren und, 
  2. dass wechselkursbasierte Vergleiche den realen Wirtschaftsverhältnissen entsprechen, indem sie bspw. kaufkraftbereinigt erfolgen.

 

2. Bewilligungsverfahren

Bei allen drei Verfahren – Bewilligung von klinischen Versuchen durch die Ethikkommissionen, Marktzulassung durch Swissmedic und Aufnahme in die Kassenpflicht der obligatorischen Krankenversicherung durch das BAG – ist die Schweiz ins Hintertreffen geraten. Mit negativen Folgen für die Patienten und die Schweizer Spitäler. Erstere müssen im internationalen Vergleich länger auf therapeutischen Fortschritt und dessen Bezahlung durch die obligatorische Krankenversicherung warten und letztere verlieren im internationalen Standortwettbewerb an Konkurrenzfähigkeit.

 
Forderungen:
  • Konsequente Umsetzung der Postulate des HFGs: Mit der Umsetzung des Leadprinzips bei den Ethikkommissionen, kürzerer Fristen als in Konkurrenzländern und der risikoadaptierten Vorgehensweise gemäss internationalen Vorgaben würden gute Voraussetzungen für eine raschere Beurteilung klinischer Versuche durch Ethikkommissionen und Swissmedic geschaffen. Weiter braucht es eine Professionalisierung der Ethikkommissionen, d.h. Ausbildung und Training der gesuchsbeurteilenden Personen und systematische Qualitätssicherung, ein zentrales Portal für Gesuchseinreichungen und eine parallele statt sequenzielle Gesuchsbeurteilung durch Swissmedic und Ethikkommissionen, sowie eine Registerlösungohne „Swiss Finish“.
  • Effizientere Zulassung – ohne Abstriche an Sorgfalt und Qualität – durch Swissmedic:  Die Autonomie und Eigenständigkeit von Swissmedic soll als Standortvorteil genutzt werden. Arzneimittelzulassungen in der Schweiz sollen mindestens gleich schnell, möglichst oft aber schneller als in der EU oder den USA erfolgen. Dies braucht entsprechende Ressourcen zur Sicherung der Qualität. Swissmedic soll aktiv die Diskussion über Effizienzsteigerung und risikoadaptierte Zulassungsverfahren mitgestalten.
  • Beschleunigte Aufnahme von neuen Medikamenten (Originale und Generika) in die Spezialitätenliste kassenpflichtiger Medikamente durch das BAG: Schweizer Patienten sollen rascher als Patienten im Ausland Zugang zu innovativen Arzneimitteln erhalten. Dies geschieht durch eine Beschleunigung der Aufnahmeverfahren und einen Paradigmenwechsels weg vom Auslandpreisvergleich, hin zu einer verstärkten Nutzenbewertung.

 

3.  Klinische Forschung

Im Bereich Chemie und Biologie sind die Schweizer Universitäten weltweit mit an der Spitze. In der klinischen Forschung ist dies nicht mehr der Fall, und die Qualität der Ausbildung klinischer Forscher enthält Verbesserungspotenzial.

 
Forderung:
  • Attraktivitätssteigerung der Schweiz für klinische Forschung: Nebst Verbesserungen beim Bewilligungsverfahren durch die Ethikkommissionen und Swissmedic, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung von Medizinischen Fakultäten, Universitätsspitälern, und der Clinical Trial Units zur Verbesserung der Ausbildung klinischer Forscher und der  Ressourcen-Ausstattung der öffentlichen klinischen Forschung. Neben der Unterstützung der Grundlagenforschung ist eine vermehrte Projektfinanzierung der translationalen Forschung in der Medizin durch den Nationalfonds zu prüfen. Public Private Partnerships (PPPs) in diesem Bereich sind durch geeignete Massnahmen zu fördern. 

 

4.  Geistiges Eigentum
Forderung:
  • Standortattraktivität der Schweiz durch gezielte Massnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums verbessern. Die Schweiz braucht Anreize für zusätzliche klinische Forschung, namentlich in den Bereichen der Medikamente gegen seltene Krankheiten, für erweiterte Anwendungsbereiche von etablierten Wirkstoffen und für Kinderkrankheiten. Dabei gilt es die Autonomie der Schweiz gegenüber der EU als komparativen Vorteil zu nutzen. 

 

 Download

Factsheet - Masterplan zur Stärkung des Forschungs- und Pharmastandortes Schweiz

 

 

 

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

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